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Caritas hilft jungen Gefangenen bei der Schuldenregulierung

Schuldnerberatung in der JVA Ebrach
Datum:
Veröffentlicht: 19.1.24
Von:
Susanne Zapf
48 junge Gefangene in der JVA Ebrach konnten im Jahr 2023

bei ihrer Schuldenregulierung durch die Schuldnerberater der Caritas Unterstützung erfahren. Bei der Beratungssituation innerhalb der JVA ist vor allem die besondere Lebenssituation der Ratsuchenden zu berücksichtigen. Einerseits sind die Klienten sehr jung und haben oftmals keine Schul- oder Berufsausbildung, was die Verdienstmöglichkeiten und die damit verbundenen Tilgungsmöglichkeiten nach der Haftentlassung, einschränkt, zum anderen kann auch innerhalb der Haftzeit in der Regel keine Tilgung der Schulden stattfinden. Eine weitere besondere Verschuldungssituation ist dahin gehend zu berücksichtigen, dass häufig Schulden aus Straftaten entstanden sind. Dies ist besonders bei der Regulierung der Schulden zu beachten, da bei dieser Art Schulden bestimmte Regulierungsmöglichkeiten (Verbraucherinsolvenzverfahren) nicht in Frage kommen.

Der Großteil der Gefangen, welche die Beratung in Anspruch nehmen, haben Zahlungsverpflichtungen, welche sie aufgrund der Inhaftierung und den damit verbundenen Einkommensverlust nicht mehr nachkommen können. Diese Zahlungsverpflichtungen sind meist nicht reguliert. Die Klienten erhalten Beratung, wie eine Regulierung bis zur Haftentlassung gestaltet werden kann. Dies ist im Großteil der Fälle eine Stundung der Forderungen bzw. eine Ratenzahlungslösung. In vielen Fällen haben die Ratsuchenden keinen Überblick über die Höhe der Gesamtverschuldung. Ebenso wird auf laufende Verträge hingewiesen, welche weiter Kosten verursachen. Hier ist es Ziel der Beratung, die Verschuldungshöhe zu begrenzen und keine weiteren Kosten auflaufen zu lassen.

Ebenso wird beraten, wie mit Rechnungen, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen usw. umgegangen werden kann und welche Schutzmöglichkeiten es für den Ratsuchenden gibt. Häufig sind gerichtliche Schreiben (Mahn- oder Vollstreckungsbescheid) Anlass zur Kontaktaufnahme mit der Schuldnerberatung.

Folgende Beratungsinhalte werden angeboten:

• Unterstützung bei der Klärung der finanziellen Situation unter Berücksichtigung von sozialen und rechtlichen Aspekten

• Unterstützung bei der Erstellung von Gläubigerlisten bzw. über bestehende Schuldverhältnisse

• Hilfestellung bei Kontaktaufnahme und Verhandlung mit Gläubigern sowie mit Ämtern und Behörden

• Beratung und Unterstützung bei der Strategieentwicklung, sowie Umsetzung der Entschuldung (Erwirken von Stundungen, Vergleichsverhandlungen, Ratenzahlungspläne etc.)

• Informationen über rechtliche Vorgaben und Möglichkeiten u.a. im gerichtlichen Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungsschutzkonto, Verbraucherinsolvenzverfahren, Pfändungsfreigrenzen, Vermögensauskunft etc.)

• Terminvereinbarung bei Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für die Zeit nach der Haftentlassung