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Geht der Tabletten-Vorrat zu Ende? So ersparen sich Corona-Risikogruppen den Arztbesuch!

Tablettenschachtel
Datum:
Veröffentlicht: 23.3.20
Von:
Marion Hartmann

Medizinische Unterlagen (Rezepte, Verordnungen, Überweisungen...): Versand per Post oder Abholung durch andere Menschen

Normalerweise dürfen Ärzt_innen medizinische Unterlagen (Rezepte, Verordnungen, Überweisungen, Medikamentenpläne etc.) nur unmittelbar an die betroffenen Patient_innen selbst herausgeben. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich: Die Unterlagen können per Post versendet werden oder durch andere Menschen (Angehörige oder ehrenamtliche Helfer_innen) abgeholt werden.

Normalerweise dürfen Ärzt_innen medizinische Unterlagen (Rezepte, Verordnungen, Überweisungen, Medikamentenpläne etc.) nur unmittelbar an die betroffenen Patient_innen selbst herausgeben.
Ausnahmen von dieser Regel sind aber möglich:

  • Patient_innen können in ihrer Arztpraxis anrufen und bitten, dass ihnen die Unterlagen per Post zugesendet werden.
  • Oder sie beauftragen andere Menschen, die Unterlagen für sie abzuholen.
    Dafür müssen sie eine schriftliche Einwilligung ausfüllen.
    Dann können Angehörige, Bekannte, hilfsbereite Nachbar_innen oder ehrenamtliche Helfer_innen diese Aufgabe übernehmen.
    Alternativ können die Unterlagen auch an Apotheken oder Pflegedienste übermittelt werden.

Auf diese Weise können sich Senior_innen und andere Angehörige von Corona-Risikogruppen den persönlichen Besuch in ihrer Arztpraxis ersparen
- und damit ihr Infektionsrisiko senken.

Anruf in der Arztpraxis

  • Rufen Sie in Ihrer Arztpraxis an und fragen Sie, ob diese mit einer oder beiden Vorgehensweisen einverstanden sind bzw. welche sie Ihnen empfehlen.
  • Wenn Sie Ihre Versicherungskarte im laufenden Quartal noch nicht vorgelegt haben, sprechen Sie dies bitte an:
    Normalerweise muss bei jedem ersten Besuch im Quartal (= Vierteljahr) die Versicherungskarte vorgelegt werden.
    Derzeit wird aber geprüft, ob diese Regelung ausgesetzt werden kann. 

Abholung in der Arztpraxis durch Angehörige, Nachbarn, ehrenamtliche Helfer_innen

  • Klären Sie, wer die Unterlagen für Sie abholen soll.
    Eventuell ist es sinnvoll, mehrere Personen zu fragen.
  • Füllen Sie das Formular entsprechend aus und unterschreiben Sie es.
    Sie können gleichzeitig mehrere Personen in das Formuar eintragen.
  • Nennen Sie der beauftragten Person den Namen und die Adresse Ihrer Arztpraxis!

Der erste Abholer/ die Abholerin muss die Einwilligung abgeben und sich selbst ausweisen (z.B. mit einem Personalausweis).

Für alle späteren Abholungen reicht es, wenn der Abholer/ die Abholerin auf der Liste steht und sich ausweisen kann.

Eine Vorlage für eine schriftliche Einwilligung finden Sie im Download (am unteren Ende dieser Seite).

Abholung von Medikamenten in der Apotheke

  • Apotheken geben Medikamente in der Regel an die Person, die das Rezept vorlegt.
    D.h. dort ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
  • Ggf. müssen Rezeptgebühren und Zuzahlungen beglichen werden.
    Klären Sie, wie diese Bezahlung erfolgen soll.
  • Haben Sie eine Stamm-Apotheke, bei der Sie z.B. ein Kundenkonto haben und/oder die in der Regel Ihre Medikamente vorrätig hat?
    Besprechen sie dies mit der beauftragten Person und nennen Sie ihr Namen und Adresse Ihrer Apotheke.
 

Patient_innen sollten beachten, dass aus den Dokumenten oder den Medikamenten ggf. ein Rückschluss auf ihr Krankheitsbild möglich ist.