Zum Inhalt springen

Justizvollzugsanstalt Ebrach - Jahresrückblick unserer Schuldnerberatung 2025

Aussenansicht der Justizvollzugsanstalt in Ebrach
Datum:
Veröffentlicht: 30.1.26
Von:
Elisabeth Langenfelder
Schuldnerberaterin in der JVA Ebrach

Seit Januar 2014 haben Strafgefangene in allen Justizvollzugsanstalten in Bayern die Möglichkeit, externe Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Im Berichtszeitraum von Januar bis Dezember 2025 hat der Regionalcaritasverband Bamberg-Forchheim e. V an 48 Tagen Sprechstunden zur Schuldnerberatung in der JVA Ebrach angeboten. Die Beratungen fanden in diesem Zeitraum 4 bis 6 Mal pro Monat statt, abhängig vom Bedarf.

Zusätzlich wurden 5 Seminare durchgeführt. Ein Seminar wurde auf zwei Termintage aufgeteilt. Die Seminare waren mit je 6 Strafgefangenen voll besetzt, die Teilnehmerzahl musste begrenzt werden.

Der fachliche Inhalt der Seminare war wie folgt gegliedert:

  1. Kurze Begrüßung und Formular „Was weiß ich schon“

  2. Haushaltsplan – Für was ist ein Haushaltsplan gut und wie erstelle ich ihn

  3. Welche Konten gibt es und was brauche ich für ein Konto?

  4. Versicherungen – welche sind ein Muss und was für Möglichkeiten habe ich?

  5. Billig oder Teuer – Wie kaufe ich clever ein und wo kann ich Geld sparen?

  6. Reflektion und Feedback – Was konnte ich für mich mitnehmen?


Zielgruppe und Problematik

Die Mehrheit der Gefangenen, die die Beratung in Anspruch nehmen, hat Zahlungsverpflichtungen, denen sie aufgrund ihrer Inhaftierung und des damit verbundenen Einkommensverlustes nicht mehr nachkommen können. Diese Verpflichtungen sind häufig nicht reguliert. Die Klienten erhalten Unterstützung dabei, wie sie ihre Schulden bis zur Haftentlassung regulieren können. In den meisten Fällen besteht die Lösung in einer Stundung der Forderungen oder einem Ratenzahlungsplan.

Ein häufiges Problem ist, dass die Ratsuchenden keinen Überblick über die Höhe ihrer Gesamtverschuldung haben. Zudem weist der Berater auf laufende Verträge hin, die zusätzliche Kosten verursachen. Ziel der Beratung ist es, die Verschuldung zu begrenzen und weitere Kosten zu vermeiden. Außerdem wird thematisiert, wie mit Rechnungen, Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen umgegangen werden kann und welche Schutzmöglichkeiten den Ratsuchenden zur Verfügung stehen. Oft sind gerichtliche Schreiben, wie Mahn- oder Vollstreckungsbescheide, der Anlass zur Kontaktaufnahme mit der Schuldnerberatung.

Beratungsinhalte

Folgende Inhalte werden in der Schuldnerberatung angeboten:

- Unterstützung bei der Klärung der finanziellen Situation unter Berücksichtigung sozialer und rechtlicher Aspekte
- Erstellung von Gläubigerlisten sowie Informationen über bestehende Schuldverhältnisse
- Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme und Verhandlung mit Gläubigern sowie mit Ämtern und Behörden
- Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von Strategien zur Entschuldung
   (z.B. Stundungen, Vergleichsverhandlungen, Ratenzahlungspläne)
- Informationen über rechtliche Vorgaben und Möglichkeiten, insbesondere im gerichtlichen Mahnverfahren
   (z.B. Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungsschutzkonto, Verbraucherinsolvenzverfahren)
- Terminvereinbarung bei Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für die Zeit nach der Haftentlassung

Besondere Herausforderungen

Bei der Beratung innerhalb der JVA ist die besondere Lebenssituation der Ratsuchenden zu berücksichtigen. Viele Klienten sind jung und besitzen oft keine Schul- oder Berufsausbildung, was ihre Verdienstmöglichkeiten und Tilgungsmöglichkeiten nach der Haftentlassung einschränkt. Zudem kann während der Haftzeit in der Regel keine Tilgung der Schulden erfolgen.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Tatsache, dass häufig Schulden aus Straftaten entstanden sind. Dies muss bei der Regulierung der Schulden beachtet werden, da bestimmte Regulierungsmöglichkeiten, wie das Verbraucherinsolvenzverfahren, nicht in Betracht kommen.
Da ein hoher Anteil der Ratsuchenden einen Migrationshintergrund hat, stellt die Sprachbarriere oft eine Herausforderung dar. Aufgrund der rechtlich komplexen Inhalte der Beratung können manche Zusammenhänge schwer nachvollzogen werden.
Zudem ist die Verschuldungssituation häufig mit weiteren psychosozialen Problematiken verknüpft, was eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten erforderlich macht.

Zahlen und Fakten des Berichtszeitraums

Im Berichtszeitraum von Januar 2025 bis Dezember 2025 fanden insgesamt 291 Beratungsgespräche mit 78 verschiedenen Klienten an 48 Tagen statt. Die Beratungsstunden in der JVA beliefen sich auf rund 240 Stunden. Zudem konnten im Berichtszeitraum 5 Seminare angeboten werden.  

Bamberg, den 30. Dezember 2025