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Tablet und Drucker vom Jobcenter

Datum:
Veröffentlicht: 17.2.21
Von:
Klaus Will
Homeschooling gehört für viele Schüler*innen mittlerweile seit geraumer Zeit zum Alltag. In den Schulen hat man sich auf diese Unterrichtsform, überwiegend online, eingestellt. Voraussetzung ist allerdings ein Internetzugang in der Familie mit einem digitalen Endgerät wie Tablet oder Laptop und Drucker. Keine Selbstverständlichkeit, gerade für wirtschaftlich benachteiligte Familien, die für die Anschaffung nicht das erforderliche Geld haben.

Tablet und Drucker vom Jobcenter

Homeschooling gehört für viele Schüler*innen mittlerweile seit geraumer Zeit zum Alltag. In den Schulen hat man sich auf diese Unterrichtsform, überwiegend online, eingestellt. Voraussetzung ist allerdings ein Internetzugang in der Familie mit einem digitalen Endgerät  wie Tablet oder Laptop und Drucker. Keine Selbstverständlichkeit, gerade für wirtschaftlich benachteiligte Familien, die für die Anschaffung nicht das erforderliche Geld haben.

Aufgrund einer Gesetzesänderung können Schülerinnen und Schüler aus Haushalten, die Grundsicherung nach SGB II vom Jobcenter beziehen, einen Mehrbedarf für ein digitales Endgerät und Zubehör erhalten. Auf diese seit dem 1.Februar geltende Weisung an die Jobcenter macht die Caritas aufmerksam. Benötigt wird zur Antragstellung eine Bestätigung der Schule, dass für die Teilnahme am Distanzunterricht ein internetfähiges digitales Endgerät  zwingend erforderlich ist und von der Schule nicht als Leihgerät zur Verfügung gestellt werden kann.

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zu Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht.

Für die Bezieher von Leistungen des Sozialamts gibt es eine solche verbindliche Regelung derzeit noch nicht. Aber auch ihnen rät die Caritas zur Antragstellung. In diesem Fall beim Sozialamt, wenn von der Schule die o.g. Bestätigung ausgestellt wird.

Informationen und Unterstützung bei  der Antragstellung :

 

Caritas Beratungshaus Geyerswörth

Allgemeine Soziale Beratung für die Stadt Bamberg

T: 0951-2 99 57 20

Email: soziale.beratung.bamberg@caritas-bamberg-forchheim.de

 

Allgemeine Soziale Beratung

Caritasverband für den Landkreis Bamberg

T: 0951 – 9 81 80 0

Email: cv.bamberg-land@caritas-bamberg.de