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Ablauf eines Hospizeinsatzes

Bevor ein Einsatz durch einen ehrenamtlichen Hospizhelfer erfolgt, muss die Situation um den jeweiligen Betroffenen und deren Angehörigen verstanden sein. Daher werden durch unsere Koordinatorinnen zu allererst ein Erstgespräch mit dem betroffenen Menschen (soweit möglich) und dessen Familie oder Angehörige vereinbart. Selbstverständlich unterliegen das Erstgespräch, aber auch alle weiteren Gespräche und Begleitungen, evtl. durch die ehrenamtlichen Hospizhelfer, der Schweigepflicht.

Durch das Erstgespräch ergeben sich die Bedingungen, was oder wer für diese Begleitung hilfreich und wichtig ist. Wer dann die Begleitung von den ehrenamtlichen übernimmt, oder welche Maßnahmen noch getroffen werden können, wird von den Koordinatorinnen gut abgestimmt, damit die Lebensqualität der zu begleitenden Personen steigen kann.

Die Begleitungen finden überwiegend bei den Betroffenen zu Hause, manchmal auch in stationären Pflegeeinrichtungen, oder im Krankenhaus statt. Unsere ehrenamtlichen Hospizhelfer sind gut auf diese Aufgabe vorbereitet worden, um sich den vielfältigen Situationen und Bedingungen von örtlichen Gegebenheiten anzupassen und sich dort einzufügen.

Die Hospizhelferinnen und Hospizhelfer übernehmen ihre verantwortungsvolle Aufgabe ehrenamtlich. Das Angebot von Palliativ- und Hospizbegleitungen ist deshalb kostenlos. Die ehrenamtlichen Palliativ- und Hospizdienst BegleiterInnen bringen Zeit mit und hören zu. Sie helfen beim Verarbeiten der Krankheit, indem sie sich auf Gespräche über Sterben und Tod, dem Sinn des Lebens oder einfach nur auf Themen des Alltages einlassen. Sie lesen vor, sitzen gegebenenfalls am Bett, entlasten die Angehörigen und stellen eine Verbindung zur Welt "draußen" dar. Sie besuchen "ihren" Patienten und seine Familie regelmäßig.

Pflegeleistungen sowie Hausarbeit können und dürfen vom Christlichen Palliativ- und Hospizdienst nicht übernommen werden.

Zu beachtende Bedürfnisse von kranken oder auch sterbenden Menschen sind unter anderem:

  • im Sterben nicht alleingelassen werden
  • nicht unter starken körperlichen Beschwerden leiden müssen
  • Regelung letzter Angelegenheiten
  • sprechen über Sinnfragen und der Frage nach dem Danach
  • würdevolle Behandlung
  • behalten der eigenen Autonomie
  • Schaffung von Lebensqualität auch im Sterben

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