Unsere Caritas-Sozialstationen unterstützen hilfsbedürftige Menschen in den verschiedensten Lebenslagen. In den Einrichtungen bieten wir folgende Angebote:
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Die sogenannte Verhinderungspflege unterstützt Angehörige für maximal vier Wochen je Kalenderjahr. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Weitere Informationen finden Sie hier. (Bundesministerium für Gesundheit)